Stadtversammlung am 9. Oktober 2008 im Salzburger Urbankeller
Die stimmberechtigten TeilnehmerInnen der Stadtversammlung (BürgerlistlerInnen) entscheiden mit einfacher Mehrheit darüber, ob auch andere TeilnehmerInnen der Stadtversammlung stimmberechtigt sind. Diese Abstimmung ist auf Antrag vor Eingang in die Tagesordnung der jeweiligen Stadtversammlung zu treffen.
Die Stadtversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit:
Die Stadtversammlung entscheidet mit 2/3-Mehrheit
Die Stadtversammlung soll außerdem als breites Diskussionsgremium in Angelegenheiten, die für die Stadt Salzburg von Bedeutung sind, Beiträge zur Meinungsbildung leisten.
Die Stadtversammlung wird mindestens einmal jährlich einberufen. Wenn mindestens 20 BürgerlistlerInnen dies schriftlich verlangen, ist die Stadtversammlung binnen 4 Wochen nach Einlangen des Antrages einzuberufen.
Stimmrecht in der Stadtversammlung:
Stimmberechtigt in der Stadtversammlung sind alle BürgerlistlerInnen, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg haben. (Übergangsbestimmung: BürgerlistlerInnen, die bis zum 24.11.2004 aufgenommen wurden und bereits zu diesem Zeitpunkt ihren Hauptwohnsitz nicht in der Stadt Salzburg hatten, behalten ihr Stimmrecht).
Mitgliedschaft:
Die Mitgliedschaft erlischt, wenn nicht jeweils im Abstand von 3 Jahren ab 1.1.2005 schriftlich bekannt gegeben wird, dass die Mitgliedschaft verlängert werden soll.
Zu dieser Bekanntgabe ist jede/r BürgerlistlerIn rechtzeitig schriftlich einzuladen.
Die Mitgliedschaft erlischt jedenfalls auch dann, wenn ein/e BürgerlistlerIn bei einer anderen PARTEI ALS DEN GRÜNEN im Nationalrat, Landtag oder für das EU-Parlament oder DER BÜRGERLISTE IM Gemeinderat kandidierenden oder wahlwerbenden Gruppe Mitglied oder KandidatIn ist.
Die Stadtversammlung ist grundsätzlich öffentlich.