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BürgerlistlerInnen

BürgerlistlerIn kann jede(r) werden, der/die grundsätzlichen Ziele der Bürgerliste/Die Grünen in der Stadt teilt und sich für ihre Verwirklichung einsetzen möchte.

Die Aufnahme erfolgt nach schriftlicher Beitrittserklärung durch die Stadtversammlung.

 

Jede/r BürgerlistlerIn ist ab dem Zeitpunkt der Aufnahme durch die Stadtversammlung stimmberechtigtes Mitglied in der Stadtversammlung. Hinsichtlich des Wahlrechtes für die KandidatInnen der Bürgerliste/Die Grünen in der Stadt zur Gemeinderatswahl gilt Pkt. 2 des Wahlmodus.

 

 


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