Die Aufnahme erfolgt nach schriftlicher Beitrittserklärung durch die Stadtversammlung.
Jede/r BürgerlistlerIn ist ab dem Zeitpunkt der Aufnahme durch die Stadtversammlung stimmberechtigtes Mitglied in der Stadtversammlung. Hinsichtlich des Wahlrechtes für die KandidatInnen der Bürgerliste/Die Grünen in der Stadt zur Gemeinderatswahl gilt Pkt. 2 des Wahlmodus.