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Demokratie - Stadtrecht

 

Das Salzburger Stadtrecht sieht zwingend die Beteiligung von Parteien ab einer gewissen Größe in der Stadtregierung vor (sog. Proporzsystem).

Gleichzeitig sind die Kompetenzen der Stadtregierungsmitglieder sehr eingeschränkt, weil über wesentliche Fragen der Gemeinderat und dessen Ausschüsse entscheiden.

Das Proporzsystem kann dazu führen, dass (nahezu) alle Fraktionen im Gemeinderat in der Stadtregierung vertreten sind und der Stadtregierung keine Opposition gegenüber steht. Gleichzeitig ist aber eine gemeinderätliche Mehrheit für Vorschläge der jeweiligen Ressortmitglieder nicht gesichert.


Wir treten daher für eine klare Trennung zwischen Stadtregierung und Opposition und daher für eine Abschaffung des Proporzsystems ein. Dies kann aber nur dann erfolgen, wenn die Kontrollrechte der Opposition als Minderheitenrechte im Stadtrecht gesichert werden.


In den vergangenen Legislaturperioden haben SPÖ und FPÖ im Salzburger Landtag die Abschaffung des Proporzsystems verhindert. Auch unsere letzte Initiative nach der Wahl im März 2004 wurde von SPÖ und FPÖ blockiert, die weiter am Proporz festhalten und damit eine klare Trennung der politische Verantwortungen von Regierung und Opposition verhindern.

 

Kontakt

Dr. Helmut Hüttinger
Mag. Ingeborg Haller

 

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