„Damit ist ein ganz wesentlicher Teil des Paktes zwischen der Stadtpolitik und den Grünlandschützern erfüllt, um den wir bei der Erarbeitung der Grundlagen für das neue REK intensiv diskutiert haben“, sind Padutsch und
Schaden einig.
Auch an dieser Stelle gebührt den Aktivisten der Aktion Grünland der Dank und der Respekt der Stadtpolitik für die intensive inhaltliche Arbeit, die letztlich zu einem tragfähigen Kompromiss und der heute beschlossenen Regelung geführt haben.
Bekanntlich war bisher die Grünlanddeklaration „nur“ als Selbstbindung des Gemeinderats verankert, der im Prinzip durch einen einfachen Beschluss revidiert oder aufgeweicht hätte werden können.
Im Zuge der Diskussion um die neuen REK-Grundlagen und eine Festlegung einer verbindlichen Bauland-Grünland-Grenze wurde zwischen der Stadtpolitik und der Aktion Grünland ein höherrangiger Schutz der Salzburger Stadtlandschaften durch eine Verankerung der Grünlanddeklaration im Stadtrecht vereinbart.
Von der rechtlichen Qualität sind nun in der Stadt Salzburg der Altstadt- und der Grünlandschutz gleichwertig. Die sehr weitreichenden Regelungen wurden bereits im Vorfeld vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts positiv begutachtet.
Die reformierte Grünland-Deklaration
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