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Schutz für Salzburgs Grünland

03.07.08  | Padutsch

Als Beschluss von „historischer Dimension“ klassifizieren Planungsstadtrat Johann Padutsch und Bürgermeister Heinz Schaden die gestern im Landtag beschlossene Verankerung der reformierten Grünlanddeklaration im Salzburger Stadtrecht.

„Damit ist ein ganz wesentlicher Teil des Paktes zwischen der Stadtpolitik und den Grünlandschützern erfüllt, um den wir bei der Erarbeitung der Grundlagen für das neue REK intensiv diskutiert haben“, sind Padutsch und

Schaden einig.

Auch an dieser Stelle gebührt den Aktivisten der Aktion Grünland der Dank und der Respekt der Stadtpolitik für die intensive inhaltliche Arbeit, die letztlich zu einem tragfähigen Kompromiss und der heute beschlossenen Regelung geführt haben.

Bekanntlich war bisher die Grünlanddeklaration „nur“ als Selbstbindung des Gemeinderats verankert, der im Prinzip durch einen einfachen Beschluss revidiert oder aufgeweicht hätte werden können.

Im Zuge der Diskussion um die neuen REK-Grundlagen und eine Festlegung einer verbindlichen Bauland-Grünland-Grenze wurde zwischen der Stadtpolitik und der Aktion Grünland ein höherrangiger Schutz der Salzburger Stadtlandschaften durch eine Verankerung der Grünlanddeklaration im Stadtrecht vereinbart.

Von der rechtlichen Qualität sind nun in der Stadt Salzburg der Altstadt- und der Grünlandschutz gleichwertig. Die sehr weitreichenden Regelungen wurden bereits im Vorfeld vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts positiv begutachtet.

Die reformierte Grünland-Deklaration

  • Die reformierte Grünland-Deklaration ist im Stadtrecht verankert.
  • Eine Änderung der Bestimmungen der reformierten Grünland-Deklaration ist künftig nur nach einer für den Gemeinderat verbindlichen Bürgerabstimmung möglich.
  • Die Herausnahme einer Fläche aus der reformierten Grünland-Deklaration ist nur in besonderen Ausnahmefällen und nach Erfüllung eines strengen Kriterienkataloges möglich.
  • Auch eine weitestgehende Flächenparität innerhalb der Stadtgrenzen ist dazu im jeweiligen Anlassfall unabdingbar.
  • Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Beschluss durch den Gemeinderat nur mit 3/4 Mehrheit gefasst werden.
  • Sollten alle in der reformierten Grünland-Deklaration festgelegten Regelungen erfüllt aber kein Flächenausgleich möglich sein, kann die Herausnahme einer Fläche nur nach einer für die politischen Gremien verbindlichen Bürgerabstimmung erfolgen.

    Im Falle einer positiven Bürgerabstimmung kann das im Zuge der Überarbeitung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes im 10-Jahresabstand mit 3/4 Mehrheit beschlossen werden.

 

Weitere Informationen

Johann Padutsch

 

 

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